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   OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11   

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https://dejure.org/2011,2383
OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11 (https://dejure.org/2011,2383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2011 - 1 B 157/11 (https://dejure.org/2011,2383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2011 - 1 B 157/11 (https://dejure.org/2011,2383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1
    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Gebietsbewahrungsanspruchs durch Abweichen eines Vorhabens von der Eigenart der näheren Umgebung wegen seines Umfangs in einem faktischen Baugebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eines Gebietsbewahrungsanspruchs durch Abweichen eines Vorhabens von der Eigenart der näheren Umgebung wegen seines Umfangs in einem faktischen Baugebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebietsbewahrungsanspruch: Nicht bei jeder Abweichung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebietsbewahrungsanspruch: Nicht bei jeder Abweichung! (IBR 2011, 1380)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Der Gebietsbewahrungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet oder - wie hier - in einem "faktischen" Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB) das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2010 - 1 A 368/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).

    Ein Widerspruch zur Eigenart eines Gebiets liegt vor, wenn sich das Vorhaben wegen seines Umfangs signifikant von dem Vorhandenen abhebt (BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).

    Die Frage, ob die Höhe eines Gebäudes zu dessen Umfang im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gehört und insoweit als Kriterium in Betracht kommt, das im Hinblick auf den Gebietsbewahrungsanspruch Relevanz erlangen kann, kann der Senat offen lassen (zweifelnd, aber offen gelassen BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3/94 -, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Wenn § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bestimmt, dass ein Vorhaben im Einzelfall auch unzulässig ist, wenn es wegen seines Umfangs der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, so geht die Vorschrift davon aus, dass im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann, dass also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3/94 -, juris).

    Die Frage, ob die Höhe eines Gebäudes zu dessen Umfang im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gehört und insoweit als Kriterium in Betracht kommt, das im Hinblick auf den Gebietsbewahrungsanspruch Relevanz erlangen kann, kann der Senat offen lassen (zweifelnd, aber offen gelassen BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3/94 -, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Der Gebietsbewahrungsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 -, juris; BayVGH, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris).

    Die Eigenart eines Baugebiets wird in erster Linie durch die für den Gebietstyp maßgebliche allgemeine Zweckbestimmung, aber auch durch die sonstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmt (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Inwieweit diese Rechtsprechung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 -, juris noch aufrecht erhalten werden kann, muss hier nicht entschieden werden.
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Der Gebietsbewahrungsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 -, juris; BayVGH, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll daher jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09

    Gebietswahrungsanspruch, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gemengelage

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
    Der Gebietsbewahrungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet oder - wie hier - in einem "faktischen" Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB) das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2010 - 1 A 368/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17

    Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich

    Zwar kann ein hinzutretendes, übergroßes Vorhaben der Wohnnutzung in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet die Gefahr begründen, dass sich der Gebietscharakter zu einem reinen Wohngebiet ändert (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17

    Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befinden, oder sie architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 - juris Rn. 9 - vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20

    Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot;

    Zwar kann ein hinzutretendes, übergroßes Vorhaben der Wohnnutzung in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet die Gefahr begründen, dass sich der Gebietscharakter zu einem reinen Wohngebiet ändert (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 7).
  • VG Köln, 31.03.2014 - 23 K 3842/13

    Baugenehmigung für Wohnbauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Klosters in

    L. " nicht als Denkmalbereich nach § 5 DSchG NRW unter Schutz gestellt, so dass auch kein "Umgebungsschutz" innerhalb einer "Denkmalzone" zu erwägen wäre, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - SächsOVG, Beschluss vom 20.9.2011 - 1 B 157/11 -.
  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    So kann etwa ein hinzutretendes, übergroßes Vorhaben der Wohnnutzung in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet die Gefahr begründen, dass sich der Gebietscharakter zu einem reinen Wohngebiet ändert (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16

    Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befinden, oder sie architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 - juris Rn. 9 - vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

    Erfasst werden auch die Fälle, dass sich das Kulturdenkmal in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befindet, dass Kulturdenkmäler architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, sie auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 9; vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13

    Geltendmachung von Rechten aus einer Mitgliedschaft in der

    " nicht als Denkmalbereich nach § 5 DSchG NRW unter Schutz gestellt, so dass auch kein "Umgebungsschutz" innerhalb einer "Denkmalzone" zu erwägen wäre, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - SächsOVG, Beschluss vom 20.9.2011 - 1 B 157/11 -.
  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

    Ist die Umgebung eines denkmalgeschützten Bauwerks integraler Bestandteil des Erscheinungsbildes des denkmalgeschützten Bauwerks, sind auch entsprechende Blickbeziehungen auf das Gelände zu und von dem Gebäude weg - gleichsam reflexartig - geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347; SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2016 - 1 B 194/16 -, juris; Beschl. v. 20.9.2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 19.12.2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BayVGH, Urt. v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 und v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 15.7.2016 -41L 342/16 -).
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